Dekret aus der Stadt Augsburg:
Um Waren in der Stadt Augsburg verkaufen zu dürfen, bedarf es dem
Erwerb einer gebührenpflichtigen Handelslizenz. Dazu muss eine Warenliste mit
Preisangabe an den Bürgermeister (ingame) geschickt werden und die Lizenzgebühr
über den Ankauf von Holz entrichtet werden. Die Gebühr errechnet sich mit der
Formel Gebühr = Warenanzahl * (Warenpreis - Richtpreis) * 0.2 und beträgt in
jedem Fall mindestens 2.00 Taler.Beispiel 1: Ein Händler möchte 20 Sack Mais
für je 3.70 Taler, 10 Sack Mehl für je 16.00 Taler und eine Axt für 180.00 Taler
verkaufen. Dies teilt er dem Bürgermeister in einem formlosen Schreiben (ingame)
mit. Gebühr für Mais = 20 * (3.70 - 3.60) * 0.2 = 0.40 Taler Gebühr für Mehl =
10 * (16.00 - 16.20) * 0.2 = -0.40 Taler >> 0.00 Taler (da unter
Richtpreis verkauft wird) Gebühr für Axt = 1 * (180.00 - 170.00) * 0.2 = 2.00
Taler => Gesamtgebühr = 2.40 Taler Zum Begleichen der Gebühr von 2.40 Talern
muss der Händler ein Stück Holz für 6.01 Taler und zwei Stücke Holz für 4.21
Taler vom Rathausmarkt kaufen. Anschließend kann (muss aber nicht) er die drei
erworbenen Stücke Holz für 4.00 Taler wieder auf dem Spielermarkt anbieten, wo
sie vom Rathaus wieder zurückgekauft werden.Beispiel 2: Ein Händler möchte 50
Sack Mais für 3.75 Taler verkaufen. Gebühr für Mais = 50 * (3.75 - 3.60) * 0.2 =
1.50 Taler => Gesamtgebühr = 2.00 Taler (Mindestgebühr) Zum Begleichen der
Gebühr von 2.00 Talern muss der Händler ein Stück Holz für 6.01 Taler vom
Rathausmarkt kaufen. Anschließend kann (muss aber nicht) er das erworbene Stück Holz für 4.00 Taler wieder auf dem Spielermarkt anbieten, wo es vom Rathaus
wieder zurückgekauft wird.
Die Einführung der Gebühren ruft Gegenstimmen hervor. Die unterschiedlichen Regelungen bei der Lizenzvergabe bringen schon jetzt viele Händler zur Verzweiflung. Die Abwicklung ist kompliziert und langwierig. Für Händler, die nur auf der Durchreise sind, schwer zu bewältigen, da sie sich vor Ort mit dem BM der Stadt treffen müssen. Erste Händler haben schon angekündigt, ihre Waren nicht mehr in Augsburg anzupreisen. Dabei wird weniger die Tatsache verurteilt, dass eine Gebühr erhoben wird, solange die Gebühr nicht alle Gewinne verschlingt, sondern der nicht unerhebliche Aufwand, den ein Händler nun betreiben muss, bevor er seine Waren anbieten darf. Bisher ist dieses Gesetz ein einzelner Vorstoß der Stadt Augsburg, doch sollte dieses System Schule machen, wird der Handel des Königreiches wohl zum Erliegen kommen. Erste Rufe nach einem einheitlichen Handelsgesetz, wenigstens innerhalb der Grafschaft werden laut. Vielleicht sollten sich die Bürgermeister untereinander besprechen, ob man nicht den Handel innerhalb der Grafschaft vereinfachen könnte. Das oben zitierte Gesetz, dass eine Stadt im Alleingang beschließt vereinfacht das Händlerleben in jedem Fall nicht