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Wer nun den Weg in die Dokumentenkammer geschafft hat und seine Augen einmal über die Reichsbulle hat gleiten lassen, der ist vielleicht mit entnervtem Gemüt wieder herausgekommen und hat geflucht oder gejammert, wer denn diese langen Texte lesen und verstehen soll...
Der Bote hat deshalb beschlossen, die einzelnen Absätze der Bulle für die Bevölkerung etwas aufzuschlüsseln. Beginnen wollen wir mit der Einleitung:
I. Einleitung
Die Reichsbulle bildet die Grundlage der Regierung und Verwaltung des Deutschen Königreichs. Die Verfassung ist auf Geheiß des Kaisers, LongJohnSilver I., entstanden und gewährt dem Deutschen Königreich eine souveräne Regierung und Verwaltung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Zudem soll eine einheitliche und gemeinsame Entwicklung der Städte, Länder und Provinzen des Deutsche Königreichs gewährleistet werden. Durch gegenseitige Unterstützung und Beistand soll sowohl die wirtschaftliche als auch die militärische Macht gefestigt und für Einheit und Frieden im Reich gesorgt werden.
Die Reichsverfassung wurde im ersten Konvent von Ravensburg im Jahre 1455 durch die vom Kaiser berufenen Mitgliedern aus Baden und Württemberg, Graufang, Hugbald, JayJay89, Lancaster, Meleen, RichardvonBranden, Starkimarm, Vampir_Shadar und XNight erarbeitet. Durch die Königliche Kommission zur Überprüfung der Reichsbulle, eingesetzt von Königin Alane von Hohenmortenau am 12.08.1455 und erneuert durch König Sirron von Hollenfels, wurde die Reichsbulle an die Gegebenheiten des neu entstandenen Königreiches angepasst.
Die Reichsbulle ist das höchste Gesetz des Reiches und kann nur vom Kaiser höchstpersönlich oder durch den Reichstag abgeändert werden. Durch die Reichsorgane erlassene Gesetze, Verordnungen und Dekrete stehen über den Gesetzen der Provinzen.
Was steht in dieser Einleitung? Meist heißt eine Einleitung Einleitung, weil sie zu etwas wichtigem führt, selbst aber von geringerer Bedeutung ist. Nicht so hier! In dieser Einleitung geht es zur Sache! Es wird erklärt, dass die Bulle die Basis des HRRDN ist. LJS persönlich hat sie gefordert und garantiert mit Bestand der Bulle die Legitimation des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen. Die Provinzen des Reiches sollen miteinander ein wirtschaftliches und militärisches Bündnis eingehen und so eine starke Vereinigung bilden.
Im zweiten Absatz folgt die Geschichte der Bulle.
Der dritte Absatz ist wiederum sehr wichtig. Er besagt, dass diese Bulle nicht ohne weiteres außer Kraft zu setzen ist. Einzig der Kaiser, oder ein Beschluss des Reichstages darf sie ändern. Außerdem steht hier, dass die vom Reichstag verabschiedeten Gesetze über den Gesetzen der einzelnen Provinzen stehen. Bisher war dieser Punkt oft ein großes Problem. Aus Angst, Kompetenzen abzugeben, leisteten die einzelnen Provinzen oft Widerstand, wenn es darum ging, ein reichsweites Gesetz zu verfassen. Doch gibt es auch viele Chancen durch diese Regelung. Man kann grenzüberschreitend das Leben für die Bürger vereinfachen. Wie schwierig es für Reisende ist, sich in den Provinzen zurecht zu finden, selbst zwischen den einzelnen Dörfern, hat jeder erfahren, wenn er einmal eine Reise unternommen hat. Vielleicht schaffen die Provinzen es, aus allen Regelungen das beste herauszufiltern und in einem reichsweiten Gesetz zu vereinigen.
In der nächsten Ausgabe werden wir den zweiten Absatz ausführlich erklären.
Crayan für die Boten des Reiches